Bayer 04 Leverkusen: Calhanoglou für 4 Monate gesperrt

Das kam dann doch für die Fans von Bayer 04 Leverkusen und Hakan Calhanoglou unerwartet: Der Türke ist mit sofortiger Wirkung für vier Monate gesperrt. Der internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte eine Sperre, die der Weltverband FIFA gegen den Türken ausgesprochen hatte. Calhanoglou muss zudem dem türkischen Klub Trabzonspor 100.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Calhanoglou fällt „Jugendsünde“ auf die Füße
Konkret geht es um einen Vorfall aus dem Jahr 2011 – der Spieler war damals noch minderjährig. Calhanoglou hatte Trabzonspor bereits einen Wechsel zugesagt (in Gestalt des Vaters des Spielers), stattdessen wechselte der Offensivmann allerdings dann zum Karlsruher SC. Der türkische Klub klagte wegen Vertragsbruch und bekam Recht.

Bayer Leverkusen fühlt sich durch das Urteil allerdings als Unschuldiger mitbestraft. Man habe mit den Ereignissen von vor sechseinhalb Jahren absolut nichts zu tun gehabt, erklärte Manager Rudi Völler. Diese Aussagen sind allerdings sehr scheinheilig: Bayer war sich im Jahr 2014, als man Calhanoglou verpflichtet, sehr wohl des Verfahrens und des damit verbundenen Risikos bewusst.

Zudem erzwang Calhanoglou seinen Abschied vom KSC mit überaus zweifelhaften Methoden. Gleiches gilt für seinen Wechsel vom Hamburger SV zur Werkself. Bayer unterstützte das Verhalten damals. Jüngst verpflichtete Leverkusen Leon Bailey (ziemlich offensichtlich im Vorgriff auf die Calhanoglou-Situation), der seinen Abschied aus Genk ebenfalls moralisch zweifelhaft durchsetzte. Es trifft weder einen unschuldigen Spieler noch einen unschuldigen Klub.

Calhanoglou wiederholt negativ in der Presse
Calhanoglou kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen war der offensive Mittelfeldspieler in einem Werbevideo für den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zu sehen, das vielerorts sauer aufstieß. Bayer verurteilte die Teilnahme des Spielers zwar öffentlich, aber beließ es dabei.